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Freitag, den 28. Oktober 2011 um 10:55 Uhr |
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Der Sächsische Landtag hat die sächsische Bauordnung geändert. Damit sind in Zukunft Solartherimische und Photovoltaik-Anlagen an oder auf Gebäuden sowie Windkraftanlagen mit einer max. Masthähe von 10m und einem Rotordurchmesser bis 3m (außerhalb von Wohngebieten) vom detaillierten Baugenehmigungsverfahren freigestellt. Dies gilt in bestimmten Grenzen auch für Freiflächenanlagen. Dabei ist es unerheblich, ob der erzeugte Strom oder die erzeugte Wärme selbst verbraucht oder eingespeist werden. Die Änderung tritt zum 01.11.2011 in Kraft. Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Verfahrensfreiheit nicht auf materiell-rechtliche Anforderungen des Baurechts wie Bauplanungs-, Bauordnungs- oder Denkmalschutzrecht bezieht. Die sich daraus ergebenden Anforderungen sind auch weiterhin einzuhalten. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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Freitag, den 28. Oktober 2011 um 10:33 Uhr |
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Aufgrund des bei der Bundesnetzagentur gemeldeten Zubaus von Photovoltaik-Anlagen von 5.200 MW innerhalb der letzten 12 Monate sinkt die Einspeisevergütung für PV-Strom um 15%. Somit erhalten die Anlagenbetreiber für PV-Anlagen, welche ab dem 01.01.12 ans Netz gehen, je nach Anlagengröße zwischen 19,94 und 23,43 Cent/kWh. Damit liegt der diesjährige Zubau deutlich unter dem im Vorjahreszeitraum (10/2009 - 09/2010) erreichten Werte von 7.800 MW. Die Pressemeldung der Bundesnetzagentur finden sie hier.
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Dienstag, den 12. Oktober 2010 um 12:29 Uhr |
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Die Nutzung von Solarenergie (in diesem Fall Solarthermie) steht nicht gegen den Denkmalschutz. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 09.09.2010 der Klage zweier Kläger stattgegeben, die auf ihrem Haus eine solarthermische Anlage zur Erzeugung von Brauchwasser installieren möchten. Bisher war dieses Anliegen von der Denkmalbehörde unter Berufung auf den Denkmalschutz verweigert worden, weil eine Veränderung der erhaltenswerten Originalsubstanz befürchtet wurde. Dieser Argumentation schloss sich das Verwaltungsgericht nicht an. Da die Nutzung erneuerbarer Energien im gesellschaftlichen Interesse liegt und die infrage kommende Dachseite von der Straße aus schlecht einsehbar ist, wurde das private Interesse in Abwägung mit dem Denkmalschutz höher bewertet.
Urteil: VG 16 K 26.10 Quelle: Photon http://www.photon.de/newsletter/document/31855.pdf
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 13. Oktober 2010 um 18:52 Uhr |
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Sonntag, den 17. Juli 2011 um 14:46 Uhr |
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Immobilienbesitzer von Mehrfamilienhäusern müssen sich beeilen: Bis zum 31.12.2011 muss das Dach oder die oberste Geschossdecke gedämmt sein. Viel Wärmeenergie geht durch die großen Flächen der Kellerdecke oder des Dachbodens verloren. Aus diesem Grund sollen gerade diese Bauteile besser gegen Energieverluste ausgerüstet werden. Die EnEV schreibt verpflichtend die Dämmung von bisher ungedämmten Decken zu Bodenräumen oder das Dämmen des Dachs vor. Soll der Dachboden noch ausgebaut und zu Wohnzwecken genutzt werden, so ist es sinnvoll, die Dachflächen zu dämmen. Dient der Dachboden nicht als Wohnraum, ist das Verlegen von Dämmplatten auf dem vorhandenen Boden die effizienteste Lösung. Die Experten von BEneOpt! beraten Sie dazu gern. Quelle: Franz Alt: Sonnenseite
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Dienstag, den 16. Februar 2010 um 10:05 Uhr |
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Die Leipziger Verbundnetz Gas (VNG) baut den Bezug von Biogas aus. Die VNG-Tochter Balance BioEnergie investiert in Oschatz 13,5 Millionen Euro in den Bau einer Anlage, die jährlich 55 Millionen Kilowattstunden Gas in das Leitungsnetz der Mitgas einspeisen soll. Den Angaben zufolge reicht die Produktion aus, um 2400 Haushalte jährlich mit Gas zu versorgen. |
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 31. August 2010 um 16:25 Uhr |
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