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Freitag, den 28. Oktober 2011 um 10:55 Uhr |
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Der Sächsische Landtag hat die sächsische Bauordnung geändert. Damit sind in Zukunft Solartherimische und Photovoltaik-Anlagen an oder auf Gebäuden sowie Windkraftanlagen mit einer max. Masthähe von 10m und einem Rotordurchmesser bis 3m (außerhalb von Wohngebieten) vom detaillierten Baugenehmigungsverfahren freigestellt. Dies gilt in bestimmten Grenzen auch für Freiflächenanlagen. Dabei ist es unerheblich, ob der erzeugte Strom oder die erzeugte Wärme selbst verbraucht oder eingespeist werden. Die Änderung tritt zum 01.11.2011 in Kraft. Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Verfahrensfreiheit nicht auf materiell-rechtliche Anforderungen des Baurechts wie Bauplanungs-, Bauordnungs- oder Denkmalschutzrecht bezieht. Die sich daraus ergebenden Anforderungen sind auch weiterhin einzuhalten. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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