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Dämmung des Dachbodens muss bis 31.12.2011 erfolgen Drucken
Sonntag, den 17. Juli 2011 um 14:46 Uhr

Immobilienbesitzer von Mehrfamilienhäusern müssen sich beeilen: Bis zum 31.12.2011 muss das Dach oder die oberste Geschossdecke gedämmt sein.
Viel Wärmeenergie geht durch die großen Flächen der Kellerdecke oder des Dachbodens verloren. Aus diesem Grund sollen gerade diese Bauteile besser gegen Energieverluste ausgerüstet werden. Die EnEV schreibt verpflichtend die Dämmung von bisher ungedämmten Decken zu Bodenräumen oder das Dämmen des Dachs vor. Soll der Dachboden noch ausgebaut und zu Wohnzwecken genutzt werden, so ist es sinnvoll, die Dachflächen zu dämmen. Dient der Dachboden nicht als Wohnraum, ist das Verlegen von Dämmplatten auf dem vorhandenen Boden die effizienteste Lösung.

Die Experten von BEneOpt! beraten Sie dazu gern.

Quelle: Franz Alt: Sonnenseite