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Dienstag, den 12. Oktober 2010 um 12:29 Uhr |
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Die Nutzung von Solarenergie (in diesem Fall Solarthermie) steht nicht gegen den Denkmalschutz. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 09.09.2010 der Klage zweier Kläger stattgegeben, die auf ihrem Haus eine solarthermische Anlage zur Erzeugung von Brauchwasser installieren möchten. Bisher war dieses Anliegen von der Denkmalbehörde unter Berufung auf den Denkmalschutz verweigert worden, weil eine Veränderung der erhaltenswerten Originalsubstanz befürchtet wurde. Dieser Argumentation schloss sich das Verwaltungsgericht nicht an. Da die Nutzung erneuerbarer Energien im gesellschaftlichen Interesse liegt und die infrage kommende Dachseite von der Straße aus schlecht einsehbar ist, wurde das private Interesse in Abwägung mit dem Denkmalschutz höher bewertet.
Urteil: VG 16 K 26.10 Quelle: Photon http://www.photon.de/newsletter/document/31855.pdf
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 13. Oktober 2010 um 18:52 Uhr |